· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Veräußerung des Unfallfahrzeugs: Warten oder Nichtwarten - das ist die Frage
(OLG Koblenz 12.12.11, 12 U 1059/10, Abruf-Nr. 120811). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Kurz nach dem Unfall Ende Dez. 2009 wandte sich der bekl. Haftpflicht-VR an den Anwalt des Kl. wie folgt: “Bitte übersenden Sie uns das Original-Gutachten. Sofern Ihr Mandant beabsichtigt, das beschädigte Fahrzeug zu verkaufen, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen. In vielen Fällen können wir ein höheres Restwertangebot übermitteln. Das Fahrzeug wird dann kostenlos abgeholt (...)“.
Der Kl. übersandte das am 30.12.09 erstellte Gutachten. Am Tag des Eingangs beim VR veräußerte er das Unfallfahrzeug für 5.500 EUR. Das entsprach dem Betrag, den der SV auf der Grundlage ihm vorliegender, nicht näher bezeichneter Gebote ermittelt hatte. Nach seiner vom OLG eingeholten Zeugenaussage haben ihm zwei lokale, zwei weitere regionale und 13 überregionale Angebote vorgelegen.
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