· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Volle Haftung des Autofahrers beim Öffnen der Fahrertür mit Kollision eines Radfahrers
| Nach welchen Gesichtspunkten die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Radfahrer mit der Tür eines Pkw kollidiert, aus dem der Fahrer aussteigen will, geht aus dem Urteil des OLG Celle hervor. |
Sachverhalt
Die Beklagte hatte auf einem Seitenstreifen geparkt und wollte aussteigen. Als sie ihre Fahrertür öffnete, stieß der Radfahrer gegen die Tür, stürzte und verletzte sich. Die Parteien streiten u. a. darüber, wie weit die Tür geöffnet war und mit welchem Seitenabstand zum Pkw der Radfahrer fuhr. Das LG verteilte die Haftung im Verhältnis 80:20 zulasten der Beklagten. Die Mithaftung des Radfahrers hat es mit einem zu geringen Seitenabstand begründet. Laut Gutachten sei das Schadensbild an der Fahrertür des Pkw nur dadurch zu erklären, dass die Tür bei der Kollision lediglich in einem Winkel von 10 Grad, entsprechend einem Seitenabstand von 20 bis 25 cm, geöffnet gewesen sei.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des Radfahrers hatte in Bezug auf die Haftungsquote Erfolg. Das OLG Celle hat auf 100:0 erkannt (6.11.18, 14 U 61/18, Abruf-Nr. 208070). Gegen die Beklagte spreche der Beweis des ersten Anscheins, den Unfall verschuldet zu haben (§ 14 Abs. 1 StVO). Denn die Kollision des Radfahrers habe im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür stattgefunden.
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