· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Vorschaden aktuell ‒ ein Update
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| „Das Thema Vorschaden wird uns zukünftig immer mehr beschäftigen“, meinte kürzlich Rechtsanwalt M. aus S. Wie wahr! Die Hauptgründe sind erstens: Die Zahl älterer Fahrzeuge mit Vorschäden steigt kontinuierlich bei gleichzeitiger Werkstattmüdigkeit privater Besitzer. Zweitens: Die Haftpflichtversicherer haben ihre Gangart verschärft, nicht zuletzt aufgrund der HIS-Datei. Drittens: Die Gerichte ziehen mit den Versicherern an einem Strang, indem sie die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast deutlich erhöht haben. Vor diesem Hintergrund sieht sich VA erneut veranlasst, das Vorschadenthema aufzugreifen, damit Sie auf dem allerneuesten Stand sind. |
1. Die Praxis der Haftpflichtversicherer ‒ ein Fallbeispiel
Auszug aus einem aktuellen Schreiben eines Haftpflichtversicherers:
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„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, bitte veranlassen Sie Ihren Mandanten uns mitzuteilen, ob und inwieweit Vorschäden am Fahrzeug vorhanden sind. Vorhandene Nachweise über die vollständige und fachgerechte Instandsetzung möge er bitte zur Akte reichen.
Die Vorlage von Lichtbildern des Fahrzeugs in repariertem Zustand erachten wir als nicht ausreichend. Auch eine Verweisung auf das Sachverständigengutachten reicht nicht aus. Wir erwarten entweder entsprechende Reparaturrechnungen oder konkreten Vortrag darüber, wer den Vorschaden in welchem Umfang repariert hat.“ |
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