· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Welche Konsequenzen hat eine vorgerichtliche Zahlung unter Vorbehalt bei nachträglicher Zweckbestimmung im Prozess?
| Eine alltägliche Situation: Der Haftpflichtversicherer zahlt außergerichtlich einen Vorschuss „unter dem Vorbehalt einer Verrechnung oder einer Rückforderung“. Erst nach Klageerhebung verrechnet er auf eine eingeklagte Schadensposition. Von Versicherungsseite heißt es dann: Erfüllungswirkung nach § 362 BGB sei bezüglich der Klageforderung im Umfang der Vorauszahlung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Zahlung eingetreten. Deshalb sei die Klageforderung von vornherein unbegründet gewesen. |
Das LG Aschaffenburg ist dieser Argumentation nicht gefolgt (29.5.18, 33 O 437/17, Abruf-Nr. 204868). Im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat es ausgeführt, dass in einem solchen Fall Erfüllungswirkung erst ex nunc und nicht, wie von Versicherungsseite vertreten, ex tunc eintrete.
PRAXISTIPP | Die Relevanz liegt auf der Hand: Kostenentscheidung nach §§ 91a, 93 ZPO, Verzug und nicht zuletzt Streitwert für die Anwaltsgebühren. |
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