16.04.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Werkstatt hat für Unfallreparatur zwei Gutachten – zählt letztlich die Rechnung?
| Lässt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach den Vorgaben eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens reparieren, darf er im Regelfall auf das von ihm eingeholte Gutachten vertrauen, auch wenn ihm der Schädiger vor Reparaturbeginn ein Gegengutachten zugeleitet hat, das eine wirtschaftlichere Reparaturweise aufzeigt (LG Saarbrücken 23.1.15, 13 S 199/14, Abruf-Nr. 144217 ). |
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