17.04.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Wozu braucht der Alte einen Mietwagen?
| Ältere, nicht mehr erwerbstätige Geschädigte laufen Gefahr, bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für Kurzstrecken keinen Ersatz zu bekommen oder auf die pauschale Tabellenentschädigung verwiesen zu werden. So ist es einem 76-jährigen Rentner aus Bielefeld ergangen. In beiden Instanzen wurde der Ersatz von Mietwagenkosten abgelehnt. Anders als das LG Bielefeld hat das OLG Hamm wenigstens eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen (23.1.18, 7 U 46/17, Abruf-Nr. 199981 ). |
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