· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Zum Anscheinsbeweis bei Kreisverkehrunfall
| Ein Anscheinsbeweis zulasten des in einen Kreisverkehr Einfahrenden kommt nur in Betracht, wenn es noch im Einmündungsbereich der Kreisfahrbahn zu einer Kollision kommt. Er ist dagegen ausgeschlossen, wenn sich der Unfall im Kreisverkehr ereignet. |
Das gilt nach einer Entscheidung des OLG Dresden auch wenn feststeht, dass der Einfahrende erst nach dem Unfallgegner und unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit erhöhter Geschwindigkeit auf die Kreisbahn eingebogen ist (2.12.19, 4 U 1797/19, Abruf-Nr. 214102).
PRAXISTIPP | Wer war zuerst drin und wo genau hat sich die Kollision ereignet? Das sind die zentralen Fragen, wenn es in einem Kreisverkehr kracht. Auch für die Anwendung des Anscheinsbeweises, insbes. für die notwendige Typizität, sind sie ausschlaggebend, wie das OLG Dresden zutreffend feststellt. Dem hier mitgeteilten Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vorausgegangen ist der inhaltlich wesentlich aufschlussreichere Hinweisbeschluss vom 4.11.19, veröffentlicht bei juris. |
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