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  • 18.09.2024 · Nachricht · Vorschaden

    OLG Hamm zur Problematik des reparierten Vorschadens

    | Trägt der Kläger vor, das beschädigte Fahrzeug sei nach einem früheren Unfallschaden fachgerecht in einer Werkstatt repariert worden, genügt es, die Reparaturrechnung und Lichtbilder vorzulegen, einen Zeugen aus dem Reparaturbetrieb und den Voreigentümer und -besitzer als Zeugen zu benennen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu beantragen. Denn die Substanziierungsanforderungen im Hinblick auf Art und Ausmaß eines Vorschadens und zu Umfang und Güte einer Vorschadensreparatur dürfen nicht überspannt werden. |