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  • 17.02.2023 · Nachricht · Vorschaden

    Vorschaden? Gelegentlich wird bereits im Werk nachlackiert

    | Der Geschädigte kann den Wiederbeschaffungsaufwand von etwa 8.000 EUR bei Reparaturkosten jenseits der 12.000 EUR nicht vorfinanzieren. Das wird dem Versicherer ausreichend klar mitgeteilt. Weil der Schadengutachter eine leicht erhöhte Lackdicke am Kotflügel festgestellt hat, zahlt der Versicherer mit dem von ihm gern genommenen Vorschadenargument gar nichts. Der Geschädigte hatte mit dem Fahrzeug keinen Unfall, die greifbare Vorbesitzerin auch nicht. So ist leicht erklärbar, dass der Versicherer auch nichts aus dem HIS aufbieten kann. |