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  • 14.11.2024 · Nachricht · Wertminderung

    Unsubstanziiertes Bestreiten der Wertminderung

    | Legt der Geschädigte ein Schadengutachten vor, das einen merkantilen Minderwert feststellt (hier in Höhe von 400 EUR), und bestreitet der Versicherer die Höhe mit dem Hinweis auf eine – angeblich – mündliche Stellungnahme eines externen Sachverständigen gegenüber der Beklagten, ist das ein unsubstanziiertes Bestreiten: „Insoweit teilt die Beklagte nicht einmal den Inhalt des Gutachtens und dessen wesentliche Anknüpfungspunkte mit.“, entschied das AG Hildburghausen. |