· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit: Wann ist politische Betätigung unschädlich?
| Die Förderung des demokratischen Staatswesens ist zwar ein gemeinnütziger Zweck, politische Zwecke sind dagegen nicht begünstigt. Eine politische Betätigung gefährdet deswegen die Gemeinnützigkeit, wenn sie nicht nur nachrangig und im Rahmen der Satzungszwecke geschieht. Zu Abgrenzungsfragen hat das FinMin Sachsen-Anhalt Stellung bezogen. |
Der gemeinnützige Zweck wird danach vor allem durch politische Bildungsarbeit verwirklicht (z. B. Vorträge zum Verständnis des staatlichen Aufbaus, Darstellung des Förderalismusprinzips, Wahlgrundsätze). Eine unmittelbare Einwirkung auf parteipolitische Interessen und staatliche Willensbildung darf dagegen nicht stattfinden oder muss weit in den Hintergrund treten. Unschädlich ist es, gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen. Die Tagespolitik darf aber nicht im Mittelpunkt stehen (FinMin Sachsen-Anhalt, Schreiben vom 07.11.2016, Az. 46 - S 0171 - 76, Abruf-Nr. 194200)
Wichtig | Für eine schädliche politische Tätigkeit sprechen insbesondere folgende Aktivitäten:
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