Ein Leser fragt: Unser Verein arbeitet als Träger der Jugendhilfe für den Landkreis. Für diese Tätigkeiten bekommen wir u. a. Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent je Kilometer ersetzt. Bei uns stellt sich jetzt Frage, ob die 40 Cent je „Entfernungskilometer“ oder je „Fahrkilometer“ gezahlt werden und ob wir Art. 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ aus dem „Bayerischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter“ beanspruchen können. Danach wären die 40 Cent steuerfrei.
Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bleibt bestehen. Der Bundesrat hat den – überraschenden Abschaffungsplänen der Bundesregierung eine Absage erteilt. Wir setzen deswegen unsere Beitragsreihe fort, die in VB ...
Wann eine Notlage gemäß § 53 Nr. 2 S. 3 AO angenommen werden kann und wie sich in dem Zusammenhang der Nachweis der Hilfebedürftigkeit gestaltet, wird künftig durch Neufassung des § 53 AO klarer geregelt sein.
Der Bundesrat hat im Rahmen der Debatte um das Steuerfortentwicklungsgesetz eine Reihe von Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen vorgeschlagen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024 zum Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes die Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung sowie die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen ...
Soziale Arbeit ist anders als karitative Arbeit nicht vom Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst. Diese Auffassung vertritt das LAG Niedersachsen. Betriebsräte können deshalb ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Wird in der Satzung bei der Pflichtregelung zum Vermögensanfall die Variante gewählt, die keine bestimmte Empfängerorganisation nennt, muss ein konkreter Zweck angegeben werden. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt und damit die Auffassung der Finanzverwaltung und die Verbindlichkeit der Vorgabe in der Mustersatzung in § Anlage 1 zu § 60 AO bestätigt.