Steuerbegünstigte Vereine müssen in ihren Satzungen die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) beachten (die sog. „formelle Satzungsmäßigkeit“). Wesentlicher Bestandteil dieser Satzungsvorgaben ist die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, 61 Abs. 1 AO). Entspricht die Satzung nicht den Vorgaben, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für den Verein, wie aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen. Erfahren Sie deshalb, welche Vorgaben Ihre Satzung in punkto Vermögensbindung ...
Regelt die Satzung, dass ein Vorstand nur beschlussfähig ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern bei der Sitzung anwesend ist, bezieht sich das nur auf den amtierenden Vorstand. Treten ...
Eine Satzungsbestimmung, die vorsieht, dass zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen wird und im Falle des Widerspruchs und der vollständigen Angabe der Postanschrift die Übersendung einer ...
Viele Vereinssatzungen enthalten Regelungen zur Beschlussfähigkeit. Unbedingt erforderlich ist dann auch eine Klausel zur „Eventualeinberufung“. Nämlich für den Fall, dass das Beschlussfähigkeitsquorum nicht erreicht wurde. Das lehrt ein aktueller Fall, der vor dem OLG Karlsruhe verhandelt wurde. VB nimmt das zum Anlass, auf die rechtlichen Probleme und Anforderungen von Beschlussfähigkeitsregelungen einzugehen.
Mitgliedern das Stimmrecht zu entziehen, ist grundsätzlich auch bei einem bestehenden Verein möglich. Dazu ist aber meist die Zustimmung aller
Mitglieder erforderlich.
Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz soll die schriftliche Beschlussfassung im Verein vereinfacht werden. Dazu soll § 32 Abs. 3 BGB geändert werden.
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Es kommt vor, dass ein Verein unter einem Mitglied oder einer Mitgliedergruppe leidet, die dem Vorstand oder anderen Mitgliedern das Leben schwer machen. Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt und wie eine Mitgliedschaft beendet werden kann. Der Blick ins BGB verrät, dass es hier maßgeblich auf die Satzung ankommt, da das Gesetz nur den Austritt des Mitglieds vorsieht. VB zeigt deshalb, welche Möglichkeiten für Verein und Vorstand über zielführende Satzungsklauseln bestehen, solche Mitgliedschaften von ...