Der Bund hat seinen Vorschlag zur Umsatzsteuerbefreiung des Sports aus dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 gestrichen. Die Neuregelung war zuvor auf Kritik aus Kommunen und Vereinen gestoßen.
Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben ihre Bewertung der Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen geändert (VB 8/2024). Sie haben dabei klargestellt, dass bei der Frage der Steuerbarkeit nicht allein auf die ...
Für die Gewinnung von Sponsoren ist es oft ausschlaggebend, dass sie die Leistungen an eine gemeinnützige Einrichtung als Betriebsausgaben absetzen können. Für Vereine ist es also wichtig, ob die Zahlungen beim ...
Das Hessische Finanzministerium hat Bedenken hinsichtlich der im Jahressteuergesetz 2024 geplanten – seit langem geforderten – Erweiterung der Steuerbefreiung im Sport. Es könne zu erheblichen Steuernachzahlungen bei betroffenen Vereinen kommen.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vom 23.07.2024 plant die Bundesregierung eine weitere Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht.
Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Das Finanzministerium (FinMin) Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt erstmals zur E-Rechnungspflicht in gemeinnützigen Vereinen Stellung ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Gemeinnützige Einrichtungen nutzen für die Finanzierung ihrer Tätigkeiten vielfältige Formen des Sponsorings. Die steuerliche Bewertung kann dabei im Einzelfall sehr unterschiedlich sein, wie der folgende Musterfall zeigt.