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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Fußballer kann Sky-Abo und Sportbekleidung nicht absetzen

    | Ein Profifußballspieler kann Aufwendungen für ein Premiere- bzw. Sky-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen. Das hat das FG Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil entschieden. |

     

    Für das FG sind die Kosten nicht ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich veranlasst. In der Mehrheit der Fälle werde ein Pay-TV-Abonnement nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Bei der Sportkleidung handle es sich nicht um typische Berufskleidung, die aufgrund ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung verwendet werde. Selbst eine Trennung der Aufwendungen nach beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträgen sei nicht möglich. Das Gleiche gelte auch für den Personal Trainer (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.7.2014, Az. 1 K 1490/12; Abruf-Nr. 143339).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 2 | ID 43074811