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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Vermögensnachfolge mit Übertragungsvertrag: Steuerpflicht

    | Löst sich ein Verein auf und geht dabei Grundvermögen auf einen Nachfolgeverein über, der neu gegründet wurde, ist die Übereignung grunderwerbsteuerpflichtig, wenn ein Übertragungsvertrag bestand. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |

     

    Im konkreten Fall hatte sich ein Sportverein aufgelöst und sein Grundvermögen auf zwei rechtsfähige Vereine übertragen, die aus zwei Abteilungen des alten Vereins hervorgingen. Gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts wehrte sich der neue Verein vor dem FG vergeblich: Der Grunderwerbsteuer unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Ein solches Rechtsgeschäft lag durch den Übertragungsvertrag vor, so das FG. Es handelte sich dabei um keine steuerfreie freigebige Zuwendung (Schenkung), weil durch den Vertrag eine Verpflichtung bestand. Bemessungsgrundlage für die Steuer war hier die Belastung des Grundstücks, die der Nachfolgeverein übernommen hatte (Urteil vom 30.3.2011, Az: 7 K 2463/10 GE; Abruf-Nr. 113228).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29457320