· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Bundeszentrale für politische Bildung gewährt echte Zuschüsse
| Ob Zuschüsse für Weiterbildungen beim Bildungsträger umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von den Förderrichtlinien ab. Zuschüsse der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sind jetzt steuerfrei, weil die BpB ihre Förderrichtlinien geändert hat und die Zahlungen nicht mehr einem einzelnen Leistungsempfänger (= Teilnehmer an einer Weiterbildung) zugeordnet werden können. So lautet jedenfalls die Einschätzung der OFD Frankfurt (Schreiben vom 11.10.2012, Az. S 7200 A - 248 - St 111 ; Abruf-Nr. 132408 ). |
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 3 | ID 42720612