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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Frage aus der Praxis: Sind Zuschüsse an Jugendfördergemeinschaften steuerpflichtig?

    | Die Gründung von Jugendfördergemeinschaften ist bei Sportvereinen (insbesondere im Fußball) eine weitverbreitete Praxis. Mehrere lokale Vereine lagern dazu ihren Jugendspielbetrieb in einen eigenständigen - gemeinnützigen - Verein aus, der von den Stammvereinen finanziell unterstützt wird. Vorteile sind neben einer Verringerung des Organisations- und Kostenaufwands ein höheres Niveau des Sportbetriebs. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Zuschüsse der jeweiligen Vereine umsatzsteuerpflichtig sind. Manche Finanzverwaltungen vertreten diese Meinung. |

    Fiskus behandelt Zuschuss als Leistungstausch

    Solche Finanzämter unterstellen, dass es sich bei den Zahlungen der Stammvereine an die Jugendfördergemeinschaften (JFG) nicht um einen echten Zuschuss handelt, sondern dass ein - umsatzsteuerpflichtiger - Leistungsaustausch vorliegt. Begründung: Die JFG übernimmt quasi die Jugendarbeit für die Stammvereine und erbringt somit eine Dienstleistung, für die die Zahlung der Stammvereine das Entgelt darstellt.

    Das sagt die Rechtsprechung

    Das Finanzamt hat insofern recht, als die Zahlungen der Stammvereine die Kriterien erfüllt, die der BFH an die Qualifizierung der Zahlungen als steuerbares Entgelt knüpft (Urteil vom 27.11.2008, Az: V R 8/07; Abruf-Nr. 090842 und Urteil vom 18.12.2008, Az: V R 38/06; Abruf-Nr. 092025).