· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Frage aus der Praxis: Sind Zuschüsse an Jugendfördergemeinschaften steuerpflichtig?
| Die Gründung von Jugendfördergemeinschaften ist bei Sportvereinen (insbesondere im Fußball) eine weitverbreitete Praxis. Mehrere lokale Vereine lagern dazu ihren Jugendspielbetrieb in einen eigenständigen - gemeinnützigen - Verein aus, der von den Stammvereinen finanziell unterstützt wird. Vorteile sind neben einer Verringerung des Organisations- und Kostenaufwands ein höheres Niveau des Sportbetriebs. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Zuschüsse der jeweiligen Vereine umsatzsteuerpflichtig sind. Manche Finanzverwaltungen vertreten diese Meinung. |
Fiskus behandelt Zuschuss als Leistungstausch
Solche Finanzämter unterstellen, dass es sich bei den Zahlungen der Stammvereine an die Jugendfördergemeinschaften (JFG) nicht um einen echten Zuschuss handelt, sondern dass ein - umsatzsteuerpflichtiger - Leistungsaustausch vorliegt. Begründung: Die JFG übernimmt quasi die Jugendarbeit für die Stammvereine und erbringt somit eine Dienstleistung, für die die Zahlung der Stammvereine das Entgelt darstellt.
Das sagt die Rechtsprechung
Das Finanzamt hat insofern recht, als die Zahlungen der Stammvereine die Kriterien erfüllt, die der BFH an die Qualifizierung der Zahlungen als steuerbares Entgelt knüpft (Urteil vom 27.11.2008, Az: V R 8/07; Abruf-Nr. 090842 und Urteil vom 18.12.2008, Az: V R 38/06; Abruf-Nr. 092025).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig