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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Fußballer kann Premiere-Abo und Sportbekleidung nicht absetzen

    | Auch ein Profifußballspieler kann Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal-Trainer nicht als Werbungskosten abziehen. Das hat das FG Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil entschieden. |

     

    Das FG war nicht davon überzeugt, dass die Ausgaben zumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch privat veranlasst waren. Zwar bestehe zwischen dem Premiere-Abo und der Tätigkeit als Fußballprofi ein gewisser objektiver Zusammenhang. Wegen des allgemeinen Interesses am Thema Fußball hätten allerdings viele Steuerzahler ein solches Abo. In der Mehrheit der Fälle werde dies nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Auch in Bezug auf die Sportkleidung sei von einer nicht nur unwesentlichen privaten Mitnutzung auszugehen. Es handle sich insbesondere nicht um typische Berufskleidung, die aufgrund ihrer Unterscheidungs- oder Schutzfunktion nur bei der Berufsausübung verwendet werde, sondern um bürgerliche Kleidung. Der Einwand, bei einem Profisportler scheide eine private Mitnutzung von Sportkleidung aus bzw. sei als unwesentlich anzusehen, greife nicht durch. Auch eine Aufteilung der Kosten (für das Premiere-Abonnement, die Sportkleidung oder den Personal Trainer) in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil sei nicht möglich, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.7.2014, Az. 1 K 1490/12).

    Quelle: ID 42977840