27.09.2019 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Die Musterklauseln für die Satzung gemeinnütziger Körperschaften in Anhang 1 zu § 60 AO sind verbindlich. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. Das Finanzamt hatte einem Verein die Gemeinnützigkeit verwehrt, weil die Satzung keine Regelung enthielt, nach der der Verein – wörtlich – „selbstlos“ tätig ist. Das FG gab dem Fiskus recht.
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24.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Einkommensteuer
Fahrzeiten von Profi-Sportmannschaften, die zu Auswärtsterminen im Mannschaftsbus reisen, können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser nach Auffassung des FG Düsseldorf steuerfrei. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
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10.09.2019 · Nachricht aus VB · Ehrenamtsförderung
Nicht weniger als 90 Änderungen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 20.09.2019 am Jahressteuergesetz 2019 angemahnt. Einige davon betreffen zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt, die kurzfristig auf Initiative der Finanzminister der Länder ins Gesetzespaket gekommen sind.
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09.09.2019 · Nachricht aus VB · Webinar am 24.09.
Vereine bewegen sich nicht im luftleeren Raum. In vielen Fällen ist eine Kooperation mit anderen Einrichtungen nicht nur sinnvoll, Oft sind Zusammenschlüsse und Kooperationen die einzige Lösung, um den Verein überhaupt am Leben zu halten. Sowohl das Gemeinnützigkeitsrecht als auch das Steuerrecht stellen aber besondere Anforderungen. Vereinsexperte Wolfgang Pfeffer geht im Webinar deshalb auf die Besonderheiten der wichtigsten Kooperationsformen für Vereine ein und erklärt Ihnen, wie Sie ...
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Buchführung
Die Buchführung gemeinnütziger Organisationen weist im Vergleich zu anderen Körperschaften zahlreiche Besonderheiten auf. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an einen Kontenrahmen, der diese Besonderheiten abbildet. In der Praxis hat sich der Sonderkontenrahmen (SKR) 49 der DATEV für Vereine zum Quasistandard entwickelt. Fast jede Buchhaltungssoftware für Vereine orientiert sich an der Gliederung des SKR 49. Im zweiten Teil der Beitragsserie zeigen wir Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuer ...
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Für gemeinnützige Organisationen gilt das Gebot der Selbstlosigkeit. Das schließt aber Erwerbstätigkeiten der Mitglieder im Umfeld der Einrichtung nicht aus.
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
In welchem Umfang können wir aus Eingangsumsätzen bzw. -rechnungen die Vorsteuer ziehen? Diese Frage spielt in gemeinnützigen Vereinen eine große Rolle, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind. Denn die Vorsteuer können Sie ja nur ziehen, wenn die Eingangsumsätze in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Teil 4 der Beitragsreihe befasst sich mit Fragen des Vorsteuerabzugs bei einem Segelflugverein.
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Ihr Verein kann den Gewinn aus Werbemaßnahmen pauschal ermitteln, wenn diese Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit stattfinden. Es wird unterstellt, dass der – zu versteuernde – Gewinn 15 Prozent der Einnahmen betr ägt (§ 64 Abs. 6 Nr. 1 AO). Der BFH hat nun bestätigt, dass dabei ein sachlicher Zusammenhang genügt. Die Werbung muss also nicht (wie z. B. bei Bandenwerbung) in einem räumlichen Zusammenhang mit der Zweckbetriebsveranstaltung stehen.
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Gesetzesvorhaben
Das BMF hat den Entwurf des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt („Jahressteuergesetz 2019“, Abruf-Nr 210810 ). Dieser umfasst auch Neuregelungen für gemeinnützige Organisationen. Neben der Einschränkung des Spendenabzugs für Zwecke, die nach der Erweiterungsklausel des § 52 AO für gemeinnützig erklärt werden, gilt das vor allem für die Anpassung von Umsatzsteuerbefreiungsregelungen ...
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04.09.2019 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege als Zweckbetrieb gilt ein Gewinnerzielungsverbot. Das FG Düsseldorf hat jetzt konkretisiert, wann das Gewinnerzielungsverbot eingehalten ist und welche Zeiträume dabei berücksichtigt werden.
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