· Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung
Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung
| Vereine, die pro Jahr nicht mehr als drei Veranstaltungen unter Beteiligung von Künstlern durchführen, unterliegen nicht der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat jetzt klargestellt, wann eine mehrtägige Veranstaltung als nur eine Veranstaltung eingestuft wird. |
Kriterien, um eine mehrtägige Veranstaltung in der Künstlersozialversicherung als eine Veranstaltung zu werten, sind laut LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.6.2013, Az. L 9 KR 353/10; Abruf-Nr. 134029), dass
- keine Eintrittskarten für einzelne Tage verkauft werden,
- Genehmigungen für nur eine Veranstaltung erteilt wurden und
- die Mehrzahl der Besucher über alle Tage teilnehmen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 3 | ID 42669370