· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
IHK-Mitgliedschaft auch ohne tatsächliche Steuerbelastung
| Gemeinnützige Organisation sind auch dann Mitglieder der Industrie- und Handelskammer und damit beitragspflichtig, wenn sich die Gewerbesteuer wegen des Freibetrags auf 0 Euro beläuft. Das hat das OVG Sachsen-Anhalt entschieden. |
Begründung: Für die Mitgliedschaft in der IHK kommt es allein auf die dem Grund nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an; nicht auf die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags (Beschluss vom 17.6.2011, Az: 1 L 47/10; Abruf-Nr. 112606).
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 28407180