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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Bildungseinrichtung: Unterkunft und Verpflegung steuerpflichtig

    | Verpflegungs- und Unterbringungsleistungen durch Bildungseinrichtungen sind generell umsatzsteuerpflichtig. Das hat die OFD Frankfurt in einer mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Verfügung klargestellt. Betroffen davon sind insbesondere gemeinnützige Einrichtungen und Berufsverbände, die Seminare und Fortbildungen anbieten. |

     

    HINTERGRUND | Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen von Bildungseinrichtungen stellen nach Auffassung der OFD grundsätzlich keine mit einer Bildungsleistung eng verbundenen Umsätze nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dar (Schreiben vom 4.3.2011, Az: S 7179 A - 47 - St 112; Abruf-Nr. 113551). Sie sind daher nicht nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungsleistungen ohne Wahlmöglichkeit zusammen mit den Unterkunfts- und/oder Verpflegungsleistungen angeboten werden. Die Finanzverwaltung übernimmt damit die Auffassung des BFH (Urteil vom 7.10.2010, Az: V R 12/10; Abruf-Nr. 110345).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Verfügung gilt nicht für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG. Unterbringung und Verpflegung bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke der Säuglingspflege bleiben steuerfrei.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29966870