· Nachricht · Vereinsrecht
Eine Abteilung kann ein selbstständiger Verein sein
| Abteilungen eines Hauptvereins agieren oft relativ autonom. Folglich kann sich schon mal die Frage stellen, inwieweit eine Abteilung ihre Kasse und andere Vermögensgegenstände „mitnehmen“ kann, wenn die Abteilungsmitglieder aus dem Hauptverein austreten. Das OLG Köln hat das für einen Musikzug als Abteilung eines Karnevalsvereins bejaht. |
Das OLG sah bei dem Musikzug alle Voraussetzungen für einen eigenständigen ‒ nicht eingetragenen ‒ Verein erfüllt (OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2018, Az. 18 U 110/17, Abruf-Nr. 204508):
- Der Musikzug war auf Dauer angelegt; er bestand aus mehreren Personen.
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