· Fachbeitrag · Vereinsrecht
„Heimatverein“ muss nicht zwingend Brauchtumspflege betreiben
| Dass ein Verein, der die Bezeichnung „Heimatverein“ im Namen führt, nicht die Pflege örtlicher Traditionen und Brauchtümer als Hauptzweck hat, ist nicht irreführend. Nach Auffassung des OLG Jena genügt es für die Eintragung ins Vereinsregister, wenn der Verein ein lokales Betätigungsfeld hat, in dem er zum Beispiel ortsansässige Einrichtungen fördert. |
Gegen eine Irreführung durch den Vereinsnamen spricht auch, dass die Tätigkeit des Vereins den örtlichen Verkehrskreisen regelmäßig bekannt sein dürfte (OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2012, Az. 9 W 415/12; Abruf-Nr. 132043).
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 1 | ID 40188990