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  • · Nachricht · Vereinsrecht

    Sofortiger Vereinsausschluss: Einstweilige Verfügung zulässig

    | Gegen die Verhängung eines Vereinsausschlusses ist eine einstweilige Verfügung möglich, wenn der Ausschluss sofort wirksam wird. Das LG Köln begründet das damit, dass das ausgeschlossene Mitglied nur so in der Lage war, an der anstehenden Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort seine Rechte zu wahren. Die einstweilige Verfügung nimmt die Entscheidung in der Hauptsache auch nicht vorweg. Die Prüfung, ob der Ausschluss rechtmäßig war, kann im Hauptverfahren unverändert entschieden werden. |

     

    Im konkreten Fall was es nach Auffassung des Gerichts dem Mitglied nicht zuzumuten, das vereininterne Ausschlussverfahren abzuwarten (LG Köln, Beschluss vom 19.07.2021, Az. 39 T 72/21, Abruf-Nr. 224380).

     

    Wichtig | Viele Satzungen sehen vor, dass Mitgliederrechte ruhen, wenn ein Ausschlussverfahren eingeleitet wird. Eine solche Regelung kann im Einzelfall problematisch sein. Das gilt zumindest dann, wenn dem Mitglied zunächst kein rechtliches Gehör gewährt wurde und Vereinsbeschlüsse (Mitgliederversammlung) anstehen, die für das Mitglied von Bedeutung sind.