· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Wohnungsvermietung als wirtschaftlicher Zweck
| Ein Verein mit dem Zweck, Wohnungen zu erwerben und ohne Gewinnerzielungsabsicht an seine Mitglieder zu vermieten, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er kann deshalb nicht ins Vereinsregister eingetragen werden, so das OLG Schleswig. |
Der Verein wollte laut Satzung sozial verantwortbare Wohnungen halten, kostenneutral verwalten und ohne Gewinnerzielung an eigene Mitglieder vermieten. Das OLG lehnte die Eintragung ab, weil der Verein ein Wirtschaftsverein nach dem Typus einer genossenschaftliche Kooperation sei, die von ihren Mitgliedern mit ausgegliederten unternehmerischen Teilaufgaben betraut wird. Ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat, spielt keine Rolle (OLG Schleswig, Beschluss vom 18.4.2012, Az. 2 W 28/12; Abruf-Nr. 121996).