21.05.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Anfechtungsrecht soll verbessert werden
| Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vorgelegt, wonach u.a. eine Änderung des § 131 InsO eine Privilegierung der Zwangsvollstreckungsbefriedigung herbeiführen soll. Danach sollen Deckungen, die durch Zwangsvollstreckung auf der Grundlage eines in einem gerichtlichen Verfahren erlangten Vollstreckungstitels erwirkt worden sind, künftig nur unter den erschwerten Anforderungen des § 130 InsO (also bei Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) anfechtbar sein. Ziel ist es, insbesondere Arbeitnehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die unter Inkaufnahme von Prozess- und Kostenrisiken einen Titel erlangt haben, besser zu schützen. |
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