· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Hartz-IV-Sätze steigen zum 1.1.18
| Die Grundsicherung wird sich erneut ab dem 1.1.18 ändern. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich von 409 EUR auf 416 EUR pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um 3 EUR, die für Jugendliche um 4 EUR monatlich angehoben. |
PRAXISHINWEIS | Die neuen Regelsätze wirken sich im Hinblick auf die Vollstreckung in Arbeitseinkommen wegen gesetzlicher Unterhalts- und Deliktsansprüche wie folgt aus (§§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO): Da dem Schuldner ein notwendiger eigener Unterhalt für sich und seine Familie bleiben muss, werden oft die Hartz-IV-Regelsätze herangezogen. Da diese nun steigen, verringern sich zwangsläufig die pfändbaren Beträge. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 199 | ID 44963015