Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Mietrechtsänderungsgesetz wirkt sich auf die Vollstreckung aus

    | Zum „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ liegt jetzt der Referentenentwurf vor. Die Novelle bringt wichtige Neuerungen auch in Bezug auf die Vollstreckung von Wohnraumtiteln. |

     

    Diese drei Bereiche der Zwangsvollstreckung werden sich nach Inkrafttreten der Novelle ändern:

     

    • Weicht der Mieter von der Hinterlegungsanordnung ab, kann der Vermieter die Räumung der Wohnung im einstweiligen Verfügungsverfahren (Titel) betreiben (§ 940a Abs. 3 ZPO-E).
    • Gegen unberechtigte Untermieter kann der Vermieter einen Räumungstitel im einstweiligen Verfügungsverfahren beantragen (§ 940a Abs. 2 ZPO -E).
    • Die „Berliner Räumung“ - Besitzeinweisung des Vermieters in die Wohnung mit den beweglichen Sachen - wird in der ZPO verankert (§ 885a ZPO-E).

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 183 | ID 29544130