· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Neues P-Konto-Recht seit 1.12.21 in Kraft
| Seit dem 1.12.21 gilt es zu beachten, dass sich die bisherigen P-Konto-Regelungen verschoben haben und neue hinzugetreten sind! Diese Neuregelungen finden sich ab sofort in den §§ 899 bis 910 ZPO. |
Insbesondere gilt es, darauf zu achten, dass sich der Grundfreibetrag (bislang Sockelfreibetrag) des alleinstehenden Schuldners von 1.252,64 EUR auf 1.260 EUR erhöht hat (§ 899 Abs. 1 i. V. m. § 850c Abs. 1, 4 ZPO). Alles Weitere können Sie unserer Sonderausgabe zum Thema P-Konto-Novelle entnehmen (www.iww.de, Abruf-Nr. 47757555).
Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 201 | ID 47770031