· Nachricht · Eilmeldung
Neue Entwicklungen beim P-Konto
| Änderung des P-Konto-Fortentwicklungsgesetzes: Neue §§ 850c und 850f ZPO seit 8.5.21 in Kraft! |
Wir werden über die Änderungen (BGBl. I S. 850 vom 7.5.21) in einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ ausführlich berichten.
Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 101 | ID 47401254