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  • · Nachricht · FAO-Fortbildung

    Nur noch wenige Tage: Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

    | Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK zweimal jährlich dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an - kostenlos. Nächster Termin: 1.12. bis 15.12.16! |

     

    Sie haben also noch - allerdings wenige Tage - Zeit: Um sich näher zu informieren, gehen Sie z.B. auf www.iww.de/va/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben.

     

    Wollen Sie im Dezember den Test dann unmittelbar starten, klicken Sie einfach rechts oben auf die Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen dann zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen - schon kann es losgehen!

    Quelle: ID 44308918