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  • 26.10.2015 · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

    Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten

    | Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstg, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (Lernerfolgskontrolle: 1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an. |