26.06.2013 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
PfÜB umfasst Guthaben aus Nebenkostenabrechnung auch, wenn Jobcenter die Vorauszahlungen direkt an Vermieter zahlt
| Von einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem ein Gläubiger die Forderungen des Schuldners (Mieters) gegen einen Drittschuldner (Vermieter) aus dem Mietverhältnis pfändet, wird ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung auch erfasst, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen unmittelbar vom Jobcenter an den Vermieter erfolgt sind. |
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