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Drittauskünfte: Fragen über Fragen - hier sind die Antworten
| Die Drittauskünfte nach § 802l ZPO sind derzeit ein besonders brisantes Thema. Wann dürfen sie eingeholt werden? Aus welchem Grund? Und wie oft darf der Gläubiger sie beantragen? Hinzu kommt: Zahlreiche Entscheidungen haben die Vollstreckungspraxis verunsichert. |
Unser Experte Dieter Schüll zeigt Ihnen im Online-Seminar Vollstreckung effektiv am 04.04.2017 u. a., wie Sie die o.g. Fragen rechtssicher beantworten! Darüber hinaus bereitet er noch zahlreiche weitere Probleme der ZVS-Mandatsbearbeitung auf und löst sie, u. a. zu aktuellen Zugriffs-Taktiken bei „Haus- und Hof“ des Schuldners. Das sind die wichtigsten Themenschwerpunkte am 4.4.17:
- Brennpunkt Drittauskünfte gemäß 802I ZPO: Wann, warum und wie oft?
- Ist der Antrag auf Verhaftung des Schuldners nach 802g ZPO überhaupt noch „up to date “ ?
- Einholung einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel: Worauf ist besonders zu achten?
- Aktuelles zur Pfändung von Miet- oder Pachtzins, Nießbrauch und Energieeinspeisungsverträgen
Die Seminarinhalte werden tagesaktuell an die neuesten Entwicklungen angepasst. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.seminare.iww.de/recht/vollstreckung-effektiv