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Im Brennpunkt: Gerichtsvollzieherkosten
| Die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers ist vom Gläubigerauftrag abhängig. Oft wird dessen Kostenrechnung aber ausgeglichen, ohne die Kostenansätze zu prüfen. Unser Experte Dieter Schüll rät daher „Erst prüfen ‒ dann zahlen!“ Am 8.10.24 erläutert er dazu u. a. Folgendes: |
- Zustellungsvarianten außergerichtlich und bei der Forderungspfändung
- Auftragsmöglichkeiten im Rahmen der Mobiliarvollstreckung
- Gerichtsvollzieherkosten bei der Vorpfändung gemäß § 845 ZPO
- Ansatz von Wegegeld und Auslagen
- Was ist zu tun, wenn Kostenansatz fehlerhaft?
Buchen Sie am besten jetzt: iww.de/webinar/vollstreckungsrecht
Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 176 | ID 50149923