· Fachbeitrag · Mindestlohn
Erhöhung Mindestlohn seit 1.1.24: Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.24 pro Stunde 12,41 EUR und steigt damit um 0,41 EUR pro Stunde. Welche Auswirkungen das auf die Zwangsvollstreckung hat, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Erstmaliger pfändbarer Betrag möglich
Ausgehend von dem neuen Mindestlohn kann sich bei der Pfändung von Arbeitseinkommen überhaupt erstmals ein pfändbarer Betrag ergeben oder der pfändbare Betrag kann sich dadurch erhöhen.
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Der 37-jährige Schuldner S. ist ledig und hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (8 Stunden pro Tag). Er hat Steuerklasse 1 und lebt in NRW.
Lösung
Nach der Tabelle der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (Stand 1.7.23) ergibt sich ein monatlich pfändbares Einkommen von 26,60 EUR. |
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