· Fachbeitrag · P-Konto
Übergangsrecht: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten
| In VE 11, 210 , 212, haben wir über den Wegfall des Übergangsrechts zum 1.1.12 berichtet. Viele Leser fragten hierzu nach. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen. |
Frage 1: Kann der Schuldner sein Konto seit dem 1.1.12 noch vor Pfändungen schützen lassen, wenn er kein P- Konto führt?
Antwort: Nein. Seit 1.1.12 besteht Kontopfändungsschutz nur noch bei Inanspruchnahme eines P-Kontos. Bis zum 31.12.11 bestand Kontopfändungsschutz für solche Konten fort, die keine P-Konten sind. Dies gilt nun nicht mehr! Schuldner mussten daher rechtzeitig vor dem 1. 1.12 die Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto veranlasst haben, sofern sie auch nach dem 31.12.11 Schutz gegen die Pfändung ihres Kontos in Anspruch nehmen wollen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig