· Fachbeitrag · Reform der Sachaufklärung
Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses: So läuft das Verfahren zur Eintragung ab
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Eines der zentralen Anliegen der Reform zur Sachaufklärung ist die Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses. Die damit einhergehenden Veränderungen sind von grundsätzlicher Bedeutung. |
1. Onlineverzeichnisse
Eine wesentliche Neuerung besteht in der bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Denn ab dem 1.1.13 ist anstelle des derzeit beim Wohnsitzamtsgericht des Schuldners geführten Verzeichnisses ein landesweites Zentralverzeichnis eingerichtet, das in jedem Bundesland durch ein zentrales Vollstreckungsgericht geführt wird (§ 882h Abs. 1 S. 1 ZPO; siehe auch S. 171 in dieser Ausgabe).
Das Verzeichnis wird online bereitgestellt, sodass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelleEinträge erlangen können (www.vollstreckungsportal.de). Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird - wie bisher - jedem gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.
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