26.06.2013 · Fachbeitrag · Vermögensauskunft
Alte Sperrfrist oder neue Sperrfrist – was gilt?
| Bei Vorliegen eines vor dem 1.1.13 abgegebenen Vermögensverzeichnisses kann ein Gläubiger bereits gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine erneute Vermögensauskunft verlangen, wenn das alte Vermögensverzeichnis älter als zwei Jahre ist. |
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