· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Pfändungsformulare selbstständig ändern
| Die Novellierung des § 850c ZPO ist bereits zum 8.5.21 in Kraft getreten. Dies wirkt sich vor allem beim Antrag auf Erlass eines PfÜB aus. Denn der Verordnungsgeber hat es bislang unterlassen, die Änderungen auf die amtlichen PfÜB-Formulare zu übertragen. Der folgende Beitrag zeigt, an welcher Stelle Sie die Formulare handschriftlich ändern dürfen bzw. sollten. |
1. Wichtige BGH-Entscheidung
Der BGH hat bereits Folgendes klargestellt (VE 14, 59):
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(Abruf-Nr. 140707) |
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