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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Achtung: Basiszins zum 1.7.04 geändert

    | Zur Vermeidung zeitaufwändiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt auf Folgendes achten: Seit dem 1.7.04 ist der Basiszinssatz von 1,14 Prozent auf 1,13 Prozent gesenkt worden. |