01.08.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Achtung: Seit dem 1.7.03 gilt ein neuer Basiszins
| Zur Vermeidung zeitaufwändiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt auf Folgendes achten: Seit dem 1.7.03 ist der Basiszinssatz um 0,75 Prozent auf 1,22 Prozent gesenkt worden. |
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