Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Achtung: Seit dem 1.7.03 gilt ein neuer Basiszins

    | Zur Vermeidung zeitaufwändiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt auf Folgendes achten: Seit dem 1.7.03 ist der Basiszinssatz um 0,75 Prozent auf 1,22 Prozent gesenkt worden. |