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  • 23.12.2009 | Aktuelle Gesetzgebung

    Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert: Weiter aussichtsreich pfänden!

    Bereits in VE 09, 98, haben wir über die Möglichkeiten der Pfändung von Kurzarbeitergeld berichtet. Ursprünglich war beabsichtigt, dass die Regelungen Ende 2009 auslaufen sollten.  

     

    Nun hat die Bundesregierung beschlossen, die Regelungen um ein Jahr zu verlängern. Statt bisher 24 Monate wird das Kurzarbeitergeld ab 2010 aber nur noch 18 Monate lang gezahlt.  

     

    Praxishinweis: Damit besteht für Gläubiger weiterhin eine aussichtsreiche Möglichkeit, im Wege einer Forderungspfändung Zahlungen zu erhalten.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132433