01.12.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Definitiv: Neue Pfändungsfreigrenzen gelten zum 1.1.02
| In „Vollstreckung effektiv“ istbereits über die beabsichtigten drastischen Anhebungen derPfändungsfreigrenzen berichtet worden Goebel, VE 5/01, 57. Nunsteht fest: Die Änderungen treten zum 1.1.02 in Kraft. DerPfändungsfreibetrag in § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO wird auf 930Euro ca. 1.800 DM, die übrigen Freibeträge entsprechendangehoben. Die Freibeträge für Weihnachtsvergütungenwerden auf 500 Euro ca. 980 DM und für Lebensversicherungen auf3.579 Euro ca. 7.000 DM erhöht. Es ist beabsichtigt, diePfändungsfreigrenzen jährlich entsprechend der prozentualenEntwicklung des Steuergrundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1EStG anzupassen. |
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