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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Die geänderte Sachbezugsverordnung ist seit dem 1.1.01 in Kraft

    | Zum 1.1.01 ist die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung (SachbezV) in Kraft getreten (BGBl 00 I, 1500). Geändert wurden u.a. die Regelungen für die Bewertung von Naturalleistungen, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei der Addition von Einkommen und Naturalien eine wichtige Rolle spielen. Die Zusammenrechnung bewirkt, dass der Schuldner für seine gesamten Bezüge nur einen einzigen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nehmen und der Gläubiger im Ergebnis einen höheren Betrag pfänden kann (vergleiche dazu ausführlich Leißing, VE 8/00, 100). |