01.06.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Europäischer Vollstreckungstitel kommt
| Am 21.4.04 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen angenommen worden. Dies wird bedeutende Auswirkungen auf die Vollstreckungspraxis haben. Künftig kann aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid z.B. in den Niederlanden ohne weiteren Zwischenschritt in dortiges Schuldnervermögen vollstreckt werden. Das BMJ bereitet die Gesetzgebung vor, mit der die Verordnung national zur Durchführung gebracht wird. Leserservice: "Vollstreckung effektiv" wird Sie über die praktische Auswirkungen der Verbesserungen informieren. |
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