23.12.2009 | Aktuelle Gesetzgebung
Neue Sachbezugswerte beachten
Zum 1.1.10 sind die Regelungen betreffend Sachbezüge erneut geändert worden. Im Rahmen der Zusammenlegung mit der Arbeitsentgeltverordnung sind die Sachbezugswerte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Die Gesetzesänderung wirkt sich für Gläubiger positiv aus, da Naturalleistungen nun höher zu bewerten sind. Naturalleistungen sind insbesondere im Rahmen des § 850e ZPO zu beachten.
Freie Verpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Freie Unterkunft | ||||||||||||||||||||||||||||||
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