28.08.2009 | Aktuelle Gesetzgebung
„P-Konto“ tritt am 1. Juli 2010 in Kraft
In VE 09, 93, 113, haben wir über die anstehende Reform des Kontopfändungsschutzes berichtet. Nachdem das Gesetz am 10.7.09 im Bundes-gesetzblatt (BGBl. I, 1707) veröffentlicht wurde, tritt es am 1.7.10 zum Teil in Kraft (Art. 10 Abs. 1). Darüber hinaus wird bestimmt, dass das bisherige System des Kontopfändungsschutzes spätestens am 31.12.12 seine Wirkung verliert, wenn der Schuldner bis dahin noch über kein „P-Konto“ verfügt (Art. 10 Abs. 2).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass seit dem 11.7.09 die Finanzämter bei der WEG-Vollstreckung dem Gläubiger den erforderlichen Einheitswert mitteilen müssen (VE 09, 115).
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 151 | ID 129608